Angebote und Aufträge. Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Umfang und Lieferung. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Etwaige Irrtümer verpflichten nicht. Abbildungen sowie Gewichts- und Maßangaben in Druckschriften sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht im Preis eingeschlossen. Es gelten jeweils die Preise der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Weichen Preisangaben in der Bestellung geringfügig vom gültigen Preis ab, sind wir zur Lieferung auch ohne vorherige Einverständniserklärung des Bestellers berechtigt. Bei größerer Preisdifferenz erfolgt die Lieferung nur nach Annahme unserer Auftragsbestätigung.
Zahlung. Lieferung wird durch Nachnahme oder Vorauskasse vorgenommen. Bei Normallieferung sind Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zu leisten. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt nach vollständiger Klärung aller Fragen, die mit der Bestellung zusammenhängen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind so bemessen, dass sie bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden können. Lieferverzögerungen können eintreten, wenn das Fertigungsaufkommen die internen Fertigungskapazitäten übersteigt. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres oder des Willens unserer Zu- und Unterlieferanten liegen, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und dgl. Sofern diese Ereignisse auf die fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Lieferverzögerungen können auch eintreten, wenn das Fertigungsaufkommen die internen Fertigungskapazitäten übersteigt.
Rücktrittsrecht. Im Fall unvorhergesehener Ereignisse steht uns das Recht zu, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet und es ablehnt, Sicherheit zu leisten.
Rücknahme, Umtausch. Die Rücknahme verbindlich bestellter Waren ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich. Das Rückgaberecht von 14 Tagen, bezieht sich nicht auf speziell für den Besteller gefertigte Artikel. Bei Rückgabe von Lagerware gilt folgendes: Das Porto geht zu Lasten des Bestellers. Zur Deckung der Kosten aus der Lieferung werden 25 % des Warenwertes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch € 30,- zuzüglich MwSt. Wird uns Ware ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgesandt, bleibt in jedem Falle der Anspruch auf den Kaufpreis bestehen, wird die Ware vom Besteller nicht wieder abgerufen, wird eine Gutschrift abzüglich 25 % für Kosten und entgangenem Gewinn erteilt. Umtausch ist nur möglich, wenn die gelieferte Ware mängelhaft oder beschädigt ist.
Gefahreniibergang und Versand. Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie oder vorab - Lieferung vereinbart wurde. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haften wir nicht. Wenn Versandvorschriften nicht vorliegen, bewirken wir den Versand auf dem Weg, der nach unserem Ermessen zweckmäßig ist. Eine Verpflichtung zur Versicherung gegen Transportschaden besteht nicht, es sei denn, dass der Besteller diese ausdrücklich anordnet. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Besteller.
Mängelrüge. Bei erkennbaren Sachmängeln hat eine Mängelrüge nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt und spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware in unserem Besitz ist. Im Falle einer berechtigten Beanstandung haben wir das Recht, an Stelle der Behebung des Mangels den Gegenstand der Lieferung ganz oder teilweise zum berechneten Wert zurückzunehmen. Schadenersatzansprüche sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Haftung für Mängel der Lieferung. Für unsere Lieferungen leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise Garantie, dass wir innerhalb der gesetzlichen Vorschrift vom Zeitpunkt der Lieferung an gerechnet, Mängel, die sich bei normalem Betrieb infolge ungeeigneter Werkstoffe, Konstruktionsfehlers oder unsachgemäßer Ausführung zeigen, durch Instandsetzung oder Ersatz der unbrauchbaren Teile in unserem Werk beseitigen. Die Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über die Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Aufhebung des Kaufvertrages oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz kann erst nach vollständiger Zahlung gemacht werden. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geliefert ist, werden unser Eigentum. Für Schäden, die eine Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind, kommen wir nicht auf. Gewährleistungs- und Garantieansprüche jeder Art entfallen wenn die Einbauanleitung nicht genauestens beachtet, ein Schaden durch einen technischen Mangel am Fahrzeug (schlechte Bremsen usw.) oder menschliches Versagen entsteht und wenn die Behebung von Mängel ohne unsere Zustimmung versucht wird. Auch bei werksexternen Veränderungen wird jede Haftung ausgeschlossen. Für Mängel an fertig bezogenen Teilen haften unsere Lieferer im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen.
Einbaubedingte Änderungen am Fahrzeug. Bedingt durch die Montage der Einbauteile ist es nicht vermeidbar, dass der Teppichboden, Dämmmatte und Verkleidungs- oder Heizungsteile im Bereich der Einbauteile ein- oder aus- geschnitten werden müssen. Für die eventuelle Erneuerung/Rückrüstung des Fahrzeuges können keine Kosten übernommen werden.
Konstruktionsänderungen durch Fahrzeughersteller. Die Automobilhersteller ändern die Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln in Details ab. Für uns ist es unmöglich, für alle Fahrzeuge jeweils den letzten Änderungsstand zu kennen. Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Einbauteile deren Verwendbarkeit in Ihrem Fahrzeug. Sollten die Einbauteile nicht passen, verständigen Sie uns bitte umgehend. Für Mehrkosten durch vergeblichen oder erschwerten Einbau der Einbauteile in das Fahrzeug, oder für Änderungen an den Einbauteilen sowie Ausfallzeiten, bzw. alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten, können wir nicht aufkommen. Der Käufer kann zur Montage der Geräte das Fahrzeug in unserer Werkstatt auf seine Kosten anliefern lassen, wir werden dann die Montage kostenpflichtig vornehmen. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzleistung gegenüber uns besteht nicht.
Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unbeschadet des früheren Geschäftsgangs vor. Sie darf nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verarbeitet oder weiterveräußert werden. Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung und Versicherung der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Veräußerung außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Greifswald.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist in jedem Fall Greifswald.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Annahme jedes Auftrages ist die ausschließliche Gültigkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch unsere Auftragsbestätigung werden alle Bedingungen nichtig, die im Widerspruch zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.